Hallo,
ich benötige eure Hilfe.
Ich habe gerade einen KFA gefertigt und folgende Gebühren abgerechnet:
0,5 VG 3307
Postentgelte
1,3 VG 3100
Anrechnung der 0,5 3307 in voller Höhe
1,2 TG 3104
Jetzt sagte mein Chef, ich müsste auch die Auslagen für die Vertretung des Antragsgegners in voller Höhe anrechnen. Stimmt das? Er sagt, dass wäre ein einheitliches Verfahren, aber ich bin der Meinung, dass die Postentgelte sowohl für das Mahnverfahren als auch für das streitige Verfahren anfällt und lediglich die reine VG 3307 anzurechnen ist. Wie ist das? Ggf. mit §§?
Postentgelte
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Angerechnet werden nur Gebühren.
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
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- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Die Auslagenpauschale (Postentgelte) sind zweimal anzusetzen. Wie du richtig denkst, sind das Mahnverfahren und das anschließende streitige Verfahren zwei Angelegenheiten.
§ 17 Nr. 2 RVG
§ 17 Nr. 2 RVG
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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