Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1
12.01.2016, 10:48
Hallo zusammen,
wir sind Kläger und im Protokoll heißt es nun: "2. DIe Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."
Muss ich hier auch Kostenausgleichung der Gerichtskosten beantragen? Irgendwas hab ich im Kopf, dass jeder seine eigene Kosten vor dem Sozialgericht selbst trägt, oder gilt das nur für die Anwaltskosten?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Tanja-89
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#2
12.01.2016, 10:50
Hallöchen,
hier musst du auch einen Kostenausgleichsantrag stellen. Also ich würde das auf jeden Fall machen
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Liesel
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#3
12.01.2016, 11:00
Ein KAA ist nur notwendig, wenn es sich nicht um ein Verfahren nach 183 SGG handelt.
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Tatjana H.
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#4
12.01.2016, 11:04
Vor dem Sozialgericht gibt es keine Gerichtskosten.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten ![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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Liesel
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#5
12.01.2016, 11:11
Tatjana H. hat geschrieben:Vor dem Sozialgericht gibt es keine Gerichtskosten.
Ist so pauschal nicht korrekt.
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Tatjana H.
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#6
12.01.2016, 11:13
Klär mich auf
Ich kenn's nur ohne
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Lerne gerne was dazu
danke
Tatjana
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#7
12.01.2016, 11:22
Dacht ich auch erst, aber wir haben sogar eine Streitwertfestsetzung
Wir haben für die Klage Gerichtskosten (3) einzahlen müssen und dann wurden im Laufe des Verfahrens (denke für einen Gutachter) nochmal Gerichtskosten gefordert.
Ich werde mal den Antrag stellen. Wenn das Gericht anderer Auffassung ist, wird es sich schon melden
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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Liesel
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#8
12.01.2016, 11:34
Tatjana H. hat geschrieben:Klär mich auf
Ich kenn's nur ohne
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Lerne gerne was dazu
danke
Gerichtskostenfreiheit gilt nur in den in 183 SGG genannten Fällen. In allen anderen sozialgerichtlichen Streitigkeiten fallen die im 184 SGG genannten GK an.
Zuletzt geändert von
Liesel am 12.01.2016, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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#9
12.01.2016, 11:34
Wer ist denn der Gegner?
Tatjana
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