Re: Dublin-Verfahren etc.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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laurasameh
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#1

11.01.2016, 11:10

Hallo,

ich habe folgende Abrechnungsanfrage erhalten: Es geht um Asylangelegenheit und das Duplin-Verfahren. Leider bin ich mir vom eigentlichen Verfahrensablauf her nicht sicher.

Duplin-Verfahren: Hier wird ja die Zuständigkeit von Deutschland geklärt. Wenn im Antragsverfahren dies abgelehnt wird stellt doch der Anwalt beim Gericht i.d.R. einen Eilantrag.

Würde ich hier wie folgt abrechnen?

Antragsverfahren:
GW: 5.000,00 €
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Auslagenpauschale Nr. 7002

Eilverfahren:
GW: 2.500,00 €
1.3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
Auslagenpauschale Nr. 7002

Wenn das Gericht die Zuständigkeit ablehnt, ist die Sache erledigt oder würde es noch ein Hauptverfahren geben?

Wenn das Gericht jetzt die Zuständigkeit Deutschland festgestellt hat, wird ja beim Bundesamt ein Asylantrag gestellt und dann geht das eigentliche Asylverfahren los, für das folgende Gebühren entstehen könnten:

Antragsverfahren:
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Auslagenpauschale Nr. 7002

ggfs. Widerspruchsverfahren
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr des Antragsverfahrens
Auslagenpauschale Nr. 7002

Gerichtsverfahren:
1.3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens
Auslagenpauschale Nr. 7002

Für eure Hilfe bereits vielen Dank im Voraus.
Zuletzt geändert von laurasameh am 11.01.2016, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

11.01.2016, 11:12

Das heißt Dublin. Nach der irischen Hauptstadt.
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#3

11.01.2016, 11:47

Adora Belle hat geschrieben:Das heißt Dublin. Nach der irischen Hauptstadt.
:pfeif
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#4

11.01.2016, 11:53

Ah okay. Aber stimmen denn meine restlichen Ausführungen?
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