Gewaltschutzverfahren
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Also für das Gewaltschutzverfahren eine 1,5 EG wegen Mehrvergleich?
- Liesel
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Das Gewaltschutzverfahren war anhängig, daher kann dafür keine 1,5 EG entstehen.
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Also für den Umgang eine 1,5 EG?? Warum sonst Stichwort Mehrvergleich???
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Du kannst keine zwei Rechnungen machen. Hinsichtlich des anhängigen Verfahrens (Wert 2.500,00) die "normalen" gerichtlichen Gebühren und für den nicht anhängigen Teil (Wert 3.000,00 Euro) Mehrvergleich mit 0,8 VG nach 3101, 1,2 TG (aus zusammengerechneten Werten - sofern über den nicht anhängigen Teil auch erörtert wurde, wovon ich ausgehe) und 1,5 EG. Dann musst du noch nach 15 III RVG abgleichen.
So, nun versuch mal die Abrechnung.
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