Anrechnung Geschäftsgebühr
- paralegal6
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Ich habe das so verstanden dass sie für den Mandanten einen mb beantragt hat und nicht gegen? Müsste locke nochmal erklären.
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Nein, ich möchte keinen MB machen. Die außergerichtliche Tätigkeit entstand und wurde abgerechnet VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Krieg ich also eh nichts mehr. Die Rechnung wurde beinahe bis zur Hälfte ausgeglichen. Nun möchte ich Die Verfahrensgebühren für Antrag auf MB, VB, ZV abrechnen, da wir für unseren Mandanten vollstreckt haben.
Also müsste ich ja (eigentlich) die Geschäftsgebühr mit 0,65 auf die Verfahrensgebühr für den MB anrechnen.
Seh ich aber nicht ein, da er ja auf die alte Rechnung für die außergerichtliche Tätigkeit nur (fast) hälftig bezahlt hat. Ich suche also nach einer Möglichkeit, diese Anrechnung zu umgehen.
Ich habe also nicht "nur" ein abrechnungstechnisches Problem, sondern auch ein insolvenzrechtliches.
Von dem Insolvenzverfahren unseres Mandanten haben wir erst in der Wohlverhaltensphase erfahren, es wurden also unsererseits keinerlei Forderungen angemeldet. Unser Mandant hat uns das mit der Insolvenz einfach verschwiegen.
Also müsste ich ja (eigentlich) die Geschäftsgebühr mit 0,65 auf die Verfahrensgebühr für den MB anrechnen.
Seh ich aber nicht ein, da er ja auf die alte Rechnung für die außergerichtliche Tätigkeit nur (fast) hälftig bezahlt hat. Ich suche also nach einer Möglichkeit, diese Anrechnung zu umgehen.
Ich habe also nicht "nur" ein abrechnungstechnisches Problem, sondern auch ein insolvenzrechtliches.
Von dem Insolvenzverfahren unseres Mandanten haben wir erst in der Wohlverhaltensphase erfahren, es wurden also unsererseits keinerlei Forderungen angemeldet. Unser Mandant hat uns das mit der Insolvenz einfach verschwiegen.
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Guten Morgen,
ach so.... jetzt versteh ich das. Das ist Mist. Aber kannst du irgendwie nix. War die Vollstreckung, die ihr für den Mandanten gemacht habt denn VOR der Inso?
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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- Liesel
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Nicht euer Ernst?!
Wenn die Vollstreckungen schon teilweise vor Eröffnung der Inso waren, dann ja das Mahnverfahren erst recht.
Wie lange liegt denn die Akte bei euch rum, ohne dass da je eine Rechnung geschrieben wurde....
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Wenn der Mandant zahlt ist es schön. Ansonsten kannst du dann eigentlich auch den neuen Rechnungsbetrag abschreiben. Wenn der MB schon vor dem InsV eingereicht wurde hättet ihr auch diese Forderung zur Tabelle anmelden müssen. Kam denn bei der zv was raus dass ihr aufrechnen könnt?