Anrechnung RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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paralegal6
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#1

02.12.2015, 20:01

Haben die RSV der Mandantin angeschrieben. Rückmeldung war Sozialrecht nur gerichtlich versichert. Mandantin hat nun 2302 bezahlt. Nun läufts gerichtlich. Muss ich nun bei der rsv die Geschäftsgebühr zur Hälfte anrechnen? Sie haben ja diese nicht bezahlt. Und die 150 Selbstbehalt muss sie wohl auch noch zahlen? Oder wird das mit der aussergerichtlichen Gebühr verrechnet? :schock
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Anahid
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#2

02.12.2015, 20:16

Die Anrechnung musst Du bei der Abrechnung mit der RSV nicht vornehmen. Die 150 € SB werden insoweit von der RSV abgezogen. Im Innenverhältnis muss also Eure Mandantin die Hälfte der GG + Auslagen + MwSt + 150 € SB aus eigener Tasche zahlen.
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#3

03.12.2015, 07:09

@Anahid: Ich habe einmal gelesen, dass wenn Mdt. in solchen Sachen komplette Geschäftsgebühr bezahlt hat, sich die Versicherungen auf die Anrechnung berufen. Wie machst du das dann bei der Abrechnung der Geschäftsgebühr gegenüber Mandant? Verlangst du da von Anfang an nur die hälftige Geschäftsgebühr bei Mandant? Damit könnte ich doch der Berufung seitens der RS auf die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr aus dem Weg gehen?
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#4

03.12.2015, 09:08

Nein, könntest Du nicht. Denn dann würde die RSV verlangen, dass Du von dieser Hälfte die Hälfte anrechnest. Ich beziehe mich, wenn die RSV mal wieder grummelt, auf § 15 a Abs. 2 RVG. Die RSV hat die GG nicht gezahlt, also hat sie auch kein Recht auf der Anrechnung zu bestehen.
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#5

03.12.2015, 09:32

:thx
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#6

03.12.2015, 16:07

Puh dann ist das ja teuer für sie und die RSV spart eine halbe Gebühr
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Liesel
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#7

03.12.2015, 16:16

Hätte die Mandantin Anspruch auf PKH?
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