Vorsteuerabzug

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dukatesse
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#1

01.12.2015, 09:45

Hallo miteinander,

wir haben einen Gegner, der im Kostenfestsetzungsverfahren behauptet, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, woran wir allerdings Zweifel haben. Mir ist bekannt, dass wir die Beweislast dafür tragen, dass er doch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gibt es eine legale Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob ein Unternehmen xy zum Vorsteuerabzug berechtigt ist? Vielleicht Auskunft beim FA? Hat damit jemand Erfahrungen? Oder nehmt Ihr das einfach hin?
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#2

01.12.2015, 10:27

Welche Anhaltspunkte hast Du denn für die Vorsteuerabzugsberechtigung?
Eine Auskunft beim FA habe ich dafür noch nie einholen müssen.
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NORTHERN DINO
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#3

01.12.2015, 10:58

Das Gericht nimmt üblicherweise die Erklärung zur VSt.-Abzugsberechtigung hin und unterstellt die Richtigkeit. Meldet doch eure Bedenken dem Gericht mittels Stellungnahme. Entweder gibt es dann noch eine Erläuterung der Gegenseite oder es bleibt in der Tat bei der Erklärung.
~ Grüßle ~
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