Welcher Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Andreas81
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#1

23.11.2015, 10:30

Hallo Ihr Lieben,

nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage.

Welchen Streiwert würdet Ihr nehmen für ein Schreiben an Gegner mit der Aufforderung eine Dauerlärmbelästigung in einem MV abzustellen welches ohne weiteres sofort gefruchtet hat?

Grüße
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Anahid
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#2

23.11.2015, 10:36

Wie viele Mietparteien leben in dem Haus?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AliceImWunderland
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#3

23.11.2015, 10:46

Ich würde den Wert nach § 3 ZPO bestimmen in Abhängigkeit davon, wie hoch das Interesse der Partei an der rechtlichen Klärung des "Problems" war, wieviele Parteien davon betroffen waren, wieviel Aufwand es für den RA war und nicht zuletzt die finanzielle Situation der Partei.
Wenn du sonst gar nicht weiter weißt, dann bleibt dir nur der Regelstreitwert.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Andreas81
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#4

23.11.2015, 10:47

Ähm ,

ja genau so viele :-). Ich habe keine Ahnung, aber ich tippe auf 3-4

Grüße
Andreas81
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#5

23.11.2015, 10:49

AliceImWunderland hat geschrieben:Ich würde den Wert nach § 3 ZPO bestimmen in Abhängigkeit davon, wie hoch das Interesse der Partei an der rechtlichen Klärung des "Problems" war, wieviele Parteien davon betroffen waren, wieviel Aufwand es für den RA war und nicht zuletzt die finanzielle Situation der Partei.
Wenn du sonst gar nicht weiter weißt, dann bleibt dir nur der Regelstreitwert.
Ok das Interesse war hoch. Künstler der in seiner Wohnung arbeitet und dauerhaft von den Nachbarn über ihm gestört wurde. Aufwand = 1 Schreiben, betroffen war nur mein Mandant finanzielle Situation des Mandanten schwer einzuschätzen.

Grüße
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Anahid
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#6

23.11.2015, 11:42

Wenn nur Dein Mandant betroffen ist, dann wäre es hilfreich zu wissen, wieviel Miete Dein Mandant zahlt (oder ist der selbst Eigentümer?). Dann würde ich von der Miete 10 % als theoretisch mögliche Mietminderung nehmen x 12 = der Betrag, den ich als Streitwert für die Abmahnung ansetzen würde. Wenn Du gar keine Hinweise hast, dann hilft nur schätzen. Ich denke, da wäre aber dann ein Auffangstreitwert von 1000 € m.E. ausreichend. Liegt aber letztendlich in Eurem Ermessen.
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Andreas81
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#7

23.11.2015, 15:14

Bei 1.000,00 Euro SW lohnt sich nicht einmal mehr die Aktenanlage. Ich denke ich werde 2.000,00 Euro als SW nehmen.

Wobei das mit dem theortischen Minderrungswert mal 12 auch gut klingt.

Da wir ja mittlerweile mehr Wirtschaftsunternehmen mit Mischkalkulation sind als Rechtsberater wundert mich eh nichts mehr.

Danke für Eure Hilfe
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AliceImWunderland
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#8

24.11.2015, 09:45

Bei der Mietminderung X 12 kommt normalerwese nicht viel bei herum. So hoch ist der Minderungsbetrag meistens nicht. Wenn du schon mit der Mietminderung arbeiten willst, dann würde ich den 3,5-fachen Jahresbetrag der Mietminderung als Richtwert nehmen (siehe JurBüro 2014, 585). Das lohnt sich dann schon eher.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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