Streitwert im Beschlussverfahren /Umgruppierung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sparky11
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#1

13.11.2015, 10:16

Hallo,

ich glaub ich steh gerade komplett auf dem Schlauch :/

Wir haben ein Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 99 BetrVG eingeleitet und nur einen Antrag gestellt. Es ging hier um die Umgruppierung eines Arbeitnehmers von einer Tarifgruppe in einen AT (außertariflichen Bereich). Jetzt haben wir die beabsichtigte Streitwertfestsetzung vom Gericht erhalten, dieses würde den Streitwert auf 7.500,00 € festsetzen.

Ich denke, dass dieser zu hoch ist, da wir sonst immer nach dem Richtwert vom 5.000,00 € gehen.

Was denkt ihr dazu?

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

16.11.2015, 09:25

Der Streitwert richtet sich nach dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Lohngruppen (§ 42 Abs. 2 GKG i.V.m. § 12 ArbGG). Pauschal 5.000 € sind da m.E. nicht der richtige Weg-
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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