PKH/VKH Überprüfungsverfahren selber bei Mdt. nachfragen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Juliane1985
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#1

09.11.2015, 09:40

Hallöchen,

ich wollte mal nachfragen, wie ihr das so handhabt. Wir haben hier viele Akten, in denen wir PKH/VKH bewilligt bekommen haben. Nach Abrechnung verbleib meistens immer noch eine Differenzgebühr (§50RVG). Die Akten wurden dann meistens nach Zahlungseingang bei uns abgelegt. Dennoch stelle ich mir die Frage, ob wir in diesen Akten bei den Mandanten nach geraumer Zeit selber mal nachfragen sollten, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, so dass wir eventl. doch die Differenzgebühr bekommen könnten.

Die Gerichte verhalten sich hier sehr sporadisch ... .

LG Juliane
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#2

09.11.2015, 09:50

Wir lassen die Akten im Keller. Das hiesige Gericht fragt in letzter Zeit vermehrt nach möglichen Änderungen. Wenn wir diese in Kopie erhalten, schreiben auch wir den Mandanten nochmal an und weisen auf die möglichen Konsequenzen hin. "Eigenständig" nachfragen tun wir nicht.
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Juliane1985
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#3

09.11.2015, 09:55

Mhh, dass hätte ich auch so gemacht, aber die Gericht hier sind sehr langsam. Ein Richter meinte mal, dass jemand mal für eine Woche in die Räumlichkeiten kommt und so viele RAe anschreibt, wie sie halt in dieser Zeit schafft ... Ich würde da mehr Druck bei den Mandanten machen, ist ja schließlich "unser" Geld.
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#4

09.11.2015, 10:05

Ich meine, das eigenständige Fragen bringt nichts. Wenn der Mandant nicht antwortet, steht man dumm da. Antwortet er, kann man auch nur dem Gericht einen Tipp zukommen lassen. Die Gerichte fragen unterschiedlich nach. Viele halbieren den 4-Jahres-Zeitraum und fragen nach 2 Jahren an, andere machen das jährlich. Wird dann nicht reagiert, droht die PKH-Aufhebung. Angesichts der Belastungen wird wohl eher nur einmal überprüft. Aber auch der Staat hat angesichts seiner "leeren Kassen" :roll: ein Interesse, möglichst Geld herein zu bekommen.
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#5

09.11.2015, 10:07

Meinst Du denn, dass eure Mandanten auf ein Anschreiben/Hinweis ihres RA auch reagieren werden?
Manche (von unseren zumindest) sind so hartgesotten, dass sie nichtmal auf Schreiben des Gerichtes reagieren. Daher würde sich für uns der Zeitaufwand auch nicht lohnen.
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#6

09.11.2015, 10:11

Ja da habt ihr recht, einige Mandanten reagieren ja noch nicht einmal, wenn wir BRH-Unterlagen haben wollen. Andere sind wiederrum sehr vorbildlich. Mhh, ... vielleicht ist es keine so gute Idee ;)
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#7

09.11.2015, 10:14

Es besteht keine Verpflichtung zu antworten und wenn die Leute ahnen, worum es geht, rühren sie sich eh nicht. Wenn das Gericht die RAe anschreibt, sieht man ohnehin, wie stur die Mandanten sein können, wenn keine Reaktion erfolgt. Das Motto heißt: Ausreizen bis zuletzt und bei Aufhebung der PKH ein dummes Gesicht machen.
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#8

09.11.2015, 10:28

Naja, eigentlich sind die Parteien ja verpflichtet, eine Vermögensverbesserung von mehr als 100,00 von sich aus anzuzeigen. Bekomme ich dat mit, dat die dat nicht gemacht haben, erfolgt die Aufhebung.

Insofern ist es vielleicht sinnvoll die Mandanten anzuschreiben ?
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#9

09.11.2015, 10:33

Das betrifft ja nur die VKH/PKH seit Januar 2014 und wir belehren unsere Mandanten entsprechend schriftlich.

Von die Altverfahren bekommen wir durch das eine FamG regelmäßig die Übeprüfungsbögen und die senden wir an die ehemaligen Mandanten weiter. Die meisten schaffen es, den Bogen entsprechend auszufüllen und selbst an das Gericht zu schicken. Einige bringen mir die Bögen samt Anlagen vorbei und ich packe sie in die Gerichtspost. Andere reagieren gar nicht und dann wir die VKH/PKH aufgehoben.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#10

09.11.2015, 13:59

Also unsere Gerichte sind da in letzter Zeit sehr fleißig, was die Überprüfung der PKH/VKH anbelangt. Und da wir konkrete Fristen vom Gericht gesetzt bekommen, in welcher die Unterlagen einzureichen sind, reagieren unsere Mandanten doch tatsächlich fast alle auf unsere Schreiben und die reichen die Unterlagen bei uns ein. Aber von selber haben wir unsere Mandanten auch noch nie angeschrieben. Was einmal in der Ablage ist, bleibt auch da :pfeif
:wink1 Unser größter Ruhm liegt nicht darin, niemals zu fallen, sondern jedesmal wieder aufzustehen, wenn wir gescheitert sind. 8)
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