Hallo,
nach was für einem Streitwert wird "Baumschnitt" abgerechnet. Irgendwie kann ich nichts finden oder ich gebe die falschen Begriffe ein.
Mandant und Nachbar streiten sich wegen eines Zurückschneidens eines Baumes. Es gab ein Schlichtungsverfahren und dann wurden wir beauftragt.
Nach welchem Wert? Auffangwert?
Liebe Grüße Carrymaus
Streitwert Baumschnitt
- JJJ
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Also wirklich etwas gefunden habe ich auch nicht. Aber mein Chef hat vor kurzem den Nachbarn eines Mandanten verklagt. Hier geht es zwar um Heckenschnitt und Baumfällung aber die Richtung stimmt schon mal.
Jedenfalls hat er pro Fällung eines Baumes 1.000,00 Euro angesetzt und für den Heckenschnitt mit Beseitigung 500,00 Euro. Ich gehe davon aus, dass er sich entweder erkundigt hat, was es kostet, wenn man das einen Fachmann machen lässt oder er hat geschätzt. (Leider kann ich ihn nur grad nicht fragen
)
Ich bilde mir ein, das wurde auch schon mal hier im Forum diskutiert und einige meinten, dass man sich wohl am besten bei einem Fachmann erkundigt, was der Rückschnitt eines Baumes kosten würde.
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Ich bilde mir ein, das wurde auch schon mal hier im Forum diskutiert und einige meinten, dass man sich wohl am besten bei einem Fachmann erkundigt, was der Rückschnitt eines Baumes kosten würde.
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- Tine Dea
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Ich hatte vor Jahren in so einem Fall mal den unglaublichen Streitwert von 500,00 € für vier Jahre Arbeit und eine fast zwei Leitz-Ordner umfassende Akte....
Ich meine der Streitwert sei vom Gericht so festgesetzt worden, habe aber die Akte nicht mehr hier, so dass ich dir keine rechtliche Grundlage für den Wert nennen kann.
Wisst ihr denn schon, was der Schnitt in etwa kosten soll, sollte er von einem Dritten vorgenommen werden? Das könnte man dann als Streitwert annehmen.
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Wisst ihr denn schon, was der Schnitt in etwa kosten soll, sollte er von einem Dritten vorgenommen werden? Das könnte man dann als Streitwert annehmen.
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Ich möchte nach Schottland
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Streitwert sind die Kosten, die bei Beauftragung eines Unternehmens anfallen würden. Da es sich wohl nur um einen Baum handelt, sollte wohl der Streitwert mit bis 500 € ausreichend sein.
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