Festsetzung in II. Instanz mit zwei Beklagten / Unterschied
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Du musst nicht, aber du könntest. Macht mM aber weniger Sinn, da ihr die höhere Kostenquote tragt. Ich würde die Kosten erst anmelden, wenn der Beklagte zu 2) seine Kosten anmeldet.
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
- niva
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#11 hat Nadaa doch geschrieben.Alexis hat geschrieben:Kann mir jemand helfen? Muss ich Kostenausgleichsantrag stellen in diesem Fall? *schnief
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