Festsetzung in II. Instanz mit zwei Beklagten / Unterschied

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Nadaa
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#11

29.10.2015, 13:43

Du musst nicht, aber du könntest. Macht mM aber weniger Sinn, da ihr die höhere Kostenquote tragt. Ich würde die Kosten erst anmelden, wenn der Beklagte zu 2) seine Kosten anmeldet.
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Alexis
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#12

29.10.2015, 13:57

Kann mir jemand helfen? Muss ich Kostenausgleichsantrag stellen in diesem Fall? *schnief
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niva
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#13

29.10.2015, 14:01

Alexis hat geschrieben:Kann mir jemand helfen? Muss ich Kostenausgleichsantrag stellen in diesem Fall? *schnief
#11 hat Nadaa doch geschrieben.
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Alexis
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#14

30.10.2015, 12:07

Oh war so aufgeregt habs gar nicht gesehen :-)! Super, vielen Dank.
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