![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich habe ein Problem mit der RS unserer Partei. Hier der Sachverhalt:
Bei unserer Mandandschaft wurde ein Bad einegbaut. Im Rahmen der Einbaumaßnahmen wurde die Duschwand beschädigt.
Außergerichtliches Aufforderungsschreiben für unsere MandantEN, Eheleute. Keine Reaktion der Gegenseite. Gerichtliche Geltendmachung,
allerdings nur für den Ehemann, damit wir die Frau als Zeugin benennen können.
Bei der RS wurde hier im Büro so abgerechnet:
1,3 GG gem. 2300 VV RVG
0,3 ErhöhungsG gem. 1008 VV RVG
...
1,3 VG gem. 3100 VV RVG
1,2 TG gem. 3104 VV RVG
1,0 EG gem. 1003 VV RVG
...
Die RS teilt jetzt mit, dass wir hier 0,75 GG in Abzug bringen müssen.
Haben die Recht? Ich fürchte nämlich langsam schon...
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!