Gebührenrechnung bei Teil-Anerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Astunz
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#1

25.09.2015, 09:47

Hallo, ich hab mal wieder eine Frage:
Ich habe einen KFA in einer Zivilsache zu beantragen.
außergerichtlich tätig, dann Klage über € 1.500, Teil-Anerkenntnis € 340, Termin, Vergleich, Gebühren Quotelung 40%/ 60%.

Mein KFA sieht so aus:
GW: 1.500,00
VG Nr. 3100
- Anrechnung GG Nr. 2300
TG nr. 3104
EG Nr. 1000
Nr. 7002, Nr. 7008

Ist es richtig, wenn ich immer den Klagewert als GW nehme? Sonst hätte ich das Anerkenntnis ja nicht mit drin.
Danke für eure Antworten
AstUnz
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#2

25.09.2015, 09:52

Wenn sich nur über den anhängigen Gegenstand verglichen wurde, ist Wert für alle Gebühren der Klagewert.
Wegen der GG-Anrechnung: Ist diese im Vergleich ausdrücklich enthalten?
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Astunz
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#3

25.09.2015, 10:01

Nein, die ist nicht ausdrücklich enthalten.
Muss die dann nicht mit in den KFA?
Maddien
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#4

25.09.2015, 10:06

Lass die Anrechnung weg :)
läuft...
:huch
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#5

25.09.2015, 10:20

Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
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#6

25.09.2015, 10:25

Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €
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#7

25.09.2015, 10:29

Ciara hat geschrieben:
Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €
:kopfkratz
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#8

25.09.2015, 10:30

Liesel hat geschrieben:
Ciara hat geschrieben:
Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €
:kopfkratz
Sorry, ich war bei der TG. :oops:
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#9

25.09.2015, 10:30

OK.
Verglichen wurde sich ja nur noch über den GW - Teilanerkenntnis. Muss ich die Vergleichsgebühr aus dem kompletten Wert nehmenn oder der Differenz?
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#10

25.09.2015, 10:36

Astunz hat geschrieben:OK.
Verglichen wurde sich ja nur noch über den GW - Teilanerkenntnis. Muss ich die Vergleichsgebühr aus dem kompletten Wert nehmenn oder der Differenz?
Hatte ich in #5 schon geschrieben.
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