Hallo, ich hab mal wieder eine Frage:
Ich habe einen KFA in einer Zivilsache zu beantragen.
außergerichtlich tätig, dann Klage über € 1.500, Teil-Anerkenntnis € 340, Termin, Vergleich, Gebühren Quotelung 40%/ 60%.
Mein KFA sieht so aus:
GW: 1.500,00
VG Nr. 3100
- Anrechnung GG Nr. 2300
TG nr. 3104
EG Nr. 1000
Nr. 7002, Nr. 7008
Ist es richtig, wenn ich immer den Klagewert als GW nehme? Sonst hätte ich das Anerkenntnis ja nicht mit drin.
Danke für eure Antworten
AstUnz
Gebührenrechnung bei Teil-Anerkenntnis
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Wenn sich nur über den anhängigen Gegenstand verglichen wurde, ist Wert für alle Gebühren der Klagewert.
Wegen der GG-Anrechnung: Ist diese im Vergleich ausdrücklich enthalten?
Wegen der GG-Anrechnung: Ist diese im Vergleich ausdrücklich enthalten?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ciara hat geschrieben:Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Sorry, ich war bei der TG.Liesel hat geschrieben:Ciara hat geschrieben:Sie hat doch auch ein Anerkenntnis über 340 € + Termin über 1.160,00 €Liesel hat geschrieben:Die EG kann nur aus 1.160,00 Euro berechnet werden.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hatte ich in #5 schon geschrieben.Astunz hat geschrieben:OK.
Verglichen wurde sich ja nur noch über den GW - Teilanerkenntnis. Muss ich die Vergleichsgebühr aus dem kompletten Wert nehmenn oder der Differenz?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)