ich habe da mal eine Frage und zwar:
Es geht um einen Behandlungsfehler, der vor der Ärztekammer anhängig ist.
Es wurde ein Gutachten eingeholt. Beratungshilfe wurde auch bewilligt.
Ich soll da jetzt Beratungshilfe abrechnen, jedoch gibt es laut RA eine Gebühr für das
GA-Verfahren. Habe auch schon halb Google auf den Kopf gestellt
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Der RA sagte, dass ich mir § 17 Abs. 7 RVG ansehen soll, bin mir aber nicht sicher welche Gebühr dort entsteht bzw. wie hoch diese ist.
Weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das abrechnen soll
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann mir jemand helfen?