Folgender Fall: Urteil des AG lautet bezüglich der Kosten "Der Kläger trägt 70 % der Kosten, der Beklagte 30 %". Wie sieht denn dann der Antrag im KFA praktisch aus? Hatte bisher immer nur Fälle, in denen voll liquidiert werden konnte. Bisher habe ich dann einfach beantragt, die erstattungsfähigen Kosten der beigeschlossenen Kostennote gegen den Gegner festzusetzen. Hier muss ich ja aber eine Ausgleichung beantragen, oder? Keine Ahnung, wie da der Antrag lauten müsste.
Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote
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Einfach Kostenausgleichung nach § 106 beantragen. Zinsanspruch nur aufnehmen, wenn Quote zu euren Gunsten.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
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Einfach ganz normal alle Kosten zur Ausgleichung anmelden. Die Quotelung macht dann der Rpfl.
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Müsste der Antrag dann heißen "...beantragen wir die Ausgleichung der nachstehenden Kosten"?
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Genau. Du kannst noch dazuschreiben gem. § 106 ZPO.
Liebe Grüße Sonnenkind
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"...melden wir für den Kläger/Beklagten nachstehend berechnete Kosten zur Ausgleichung und anschließenden Festsetzung an. Es wird beantragt, die festgesetzten Kosten von Eingang dieses Antrages an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und dem Kläger/Beklagten eine vollstreckbare AUsfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen. Eventuell weiter gezahlte Gerichtskosten bitten wir hinzuzusetzen."
läuft...
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Du arbeitest doch mit Advoware. Da ist doch eine Vorlage für so etwas hinterlegt.
Liebe Grüße Sonnenkind
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Wen vertretet ihr überhaupt?Tripsdrille_2 hat geschrieben:Folgender Fall: Urteil des AG lautet bezüglich der Kosten "Der Kläger trägt 70 % der Kosten, der Beklagte 30 %". Wie sieht denn dann der Antrag im KFA praktisch aus? Hatte bisher immer nur Fälle, in denen voll liquidiert werden konnte. Bisher habe ich dann einfach beantragt, die erstattungsfähigen Kosten der beigeschlossenen Kostennote gegen den Gegner festzusetzen. Hier muss ich ja aber eine Ausgleichung beantragen, oder? Keine Ahnung, wie da der Antrag lauten müsste.