Abrechnung mit Unterbevollmächtigten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
dasydasy
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#1

07.09.2015, 10:23

Hallo Ihr fleißigen Bienchen,

ich stehe gerade voll auf der Leitung... wir haben wir unseren Mdten. in einer Scheidungssache VKH bekommen, der GT war aber in Berlin wir sitzen in Düsseldorf mein Chef hat einen unterbevollmächtigten aus Berlin beauftragt, den Termin wahrzunehmen. Für den Unterbevollmächtigten habe ich keine VKH-Bew. gesehen. Wie rechne ich nun die VKH ab ?
Tatjana H.
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#2

07.09.2015, 11:06

Welchen gegenstandswert hast du
Tatjana

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#3

07.09.2015, 11:24

3.534,30 €
Tatjana H.
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#4

07.09.2015, 11:54

Also damit der UV VKH bekommt hättest du eine Erweiterung beantragen müssen.

Da du aber mit dem SW unterhalb der Grenze liegst musst du da nix bachten. Einfach abrechnen und dann dem UV ganze TG und halbe VG abtreten. Es sei denn ihr habt etwas anderes mit denen vereinbart. Evtl. bekomnmen die nur die TG. Hatte ich auch schon :)
Tatjana

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#5

07.09.2015, 12:03

Ok ich danke Dir.... Ich habe in der Akte keine Vereinbarung zu den Gebühren gesehen, ich muss mal den Chef fragen ob telefonisch etwas abgemacht war.
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#6

07.09.2015, 12:03

Tatjana H. hat geschrieben:Da du aber mit dem SW unterhalb der Grenze liegst musst du da nix bachten. Einfach abrechnen und dann dem UV ganze TG und halbe VG abtreten. Es sei denn ihr habt etwas anderes mit denen vereinbart. Evtl. bekomnmen die nur die TG.
Entschuldige bitte die Frage: Aber wie soll man denn diese Auskunft verstehen? Dass der Hauptbevollmächtigte aus Düsseldorf sich mit der 0,65 VG zufrieden geben soll? Wozu soll die Abtretung dienen?
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Tatjana H.
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#7

07.09.2015, 12:19

:kopfkratz Die Frage verstehe ich jetzt nicht.

Mag sein, dass das Wort "abtreten" nicht glücklich gewählt war aber wenn wir UV gemacht haben bei meinem alten Chef, dann haben wir dem HV eine ganze TG und eine halbe VG berechnet. Es sei denn es wurde zwischen uns und dem HV was anderes abgemacht. :kopfkratz

Vielleicht ist das falsch.... könnte ich mir bei meinem Chef denken :)

also gehe ich davon aus, dass es umgekehrt wohl auch so ist, dass du als HV alles berechnest und die VKH-Abrechnung einreichst und dann dam UV die halbe VG und die ganze TG überweist. :kopfkratz

Aber ich lerne da gerne was dazu. In der neuen Kanzlei könnte ich das brauchen, dass es nachher richtig ist. :)
Tatjana

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#8

07.09.2015, 12:26

@Tatjana: Die 0,65 VG und 1,2 TG sind die Gebühren, die der UBV "verdient". Diese können allerdings nicht berechnet werden, wenn PKH bzw. VKH bewilligt ist. Gebührenteilung bedeutet in dem Fall, dass die über PKH/VKH von der Staatskasse zu tragenden Gebühren hälftig geteilt werden. Da vorliegend kein Beiordnungswechsel dahingehend erfolgte, dass der den Termin wahrnehmende Anwalt aus HBV und der Chef von dasydasy als Verkehrsanwalt beigeordnet wird - was möglich gewesen wäre -, können nur die 1,3 VG und die 1,2 TG gegenüber der Staatskasse geltend gemacht werden. Erfolgte eine uneingeschränkte Beiordnung könnte man noch versuchen, fiktive Reisekosten zu bekommen. Bin mir im Moment aber nicht so sicher, ob das durchgeht.
Zuletzt geändert von Liesel am 07.09.2015, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

07.09.2015, 12:26

Das hier vorrangig das Problem VKH besteht, ist Dir aber schon bewusst Tatjana?
Liesel hat geschrieben: Erfolgte eine uneingeschränkte Beiordnung könnte man noch versuchen, fiktive Reisekosten zu bekommen. Bin mir im Moment aber nicht so sicher, ob das durchgeht.
Das wird Dir bei Abrechnungen mit der Staatskasse abgewiesen, da nur tatsächliche Kosten abgerechnet werden können.
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#10

07.09.2015, 12:31

Ich hoffe ihr haltet mich jetzt nicht für doof:

aber ich hätte das ganz normal mit 1,3 und 1,2 bei der Staatskasse geltend gemacht und wenn das Geld da wäre dann hätte mein alter Chef das ausgekehrt an den UV mit 0,65 und 1,2.....

Oh mann, ich werde rot so peinlich ist das .........
Tatjana

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