ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der ich gerade nicht weiter weiß:
Wir haben einen KFB bekommen über die Kosten 1. u. 2. Instanz. In der 2. Instanz hat sich jedoch ein neuer RA für die Gegenseite bestellt.
An wen soll ich dann jetzt die Zahlungsaufforderung für den KFB richten? Ich würde ja sagen, an den RA der 2. Instanz, weil dieser ja jetzt die Gegenseite vertritt.
Nach einigen Recherchen bin ich jedoch darauf gestoßen, dass man hier den Prozessbevollmächtigten der 1. Instanz zur Zahlung auffordern muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn so einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)