Hallo,
wir haben gegen den Schuldner einen MB beantragt (mit Hauptforderung und unseren Kosten). Nachdem der MB zugestellt wurde, hat der Schuldner die Hauptforderung an den Mandanten unmittelbar beglichen. Wir haben den Schuldner noch einmal aufgefordert, unsere Kosten zu zahlen, ist aber nix passiert. Dann haben wir Klage eingereicht (die Hauptforderung für erledigt erklärt, da zwischenzeitlich bezahlt). Jetzt wurde die Klage im vereinfachten Verfahren zugestellt. Der Gegner hat uns jetzt die Gebühren, die wir mit der Klage geltend gemacht haben, überwiesen.
Erkläre ich jetzt die Hauptsache für erledigt und beantrage, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen?
Erledigung der Hauptsache o. Klagerücknahme?
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1052
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Hallo,
ihr habt zusätzlich zum Mahnverfahren Klage eingereicht? Warum habt ihr keinen VB beantragt unter Abzug der gezahlten HF? Oder er Widerspruch eingelegt?
ihr habt zusätzlich zum Mahnverfahren Klage eingereicht? Warum habt ihr keinen VB beantragt unter Abzug der gezahlten HF? Oder er Widerspruch eingelegt?
Liebe Grüße
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1052
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Achso... und hat also nach Abgabe an das Streitgericht bezahlt.
Du müsstest die Hauptsache für erledigt erklären und beantragen, die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen dem Beklagten aufzuerlegen, nachdem er sich freiwillig in die Position der unterliegenden Partei gebracht hat.
Diesen Antrag musst du natürlich entsprechend begründen.
Du müsstest die Hauptsache für erledigt erklären und beantragen, die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen dem Beklagten aufzuerlegen, nachdem er sich freiwillig in die Position der unterliegenden Partei gebracht hat.
Diesen Antrag musst du natürlich entsprechend begründen.
Liebe Grüße
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 575
- Registriert: 23.06.2010, 12:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: jumas xp
So, heute kam der Beschluss, dass der Gegner die Kosten zu tragen hat und ich soll sie festsetzen lassen. Eine Terminsgebühr bekommen wir aber jetzt nicht, oder? Also noch mal schnell zusammengefasst: wir hatten, nachdem der Gegner Widerspruch gegen den MB eingelegt hat, Klage erhoben. Als die Klage zugestellt wurde, hat der Gegner nur die Hauptforderung bezahlt. Wir haben dann beantragt, die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen dem Beklagten aufzuerlegen. Da ist nix mit Terminsgebühr denke ich...
- JJJ
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 99
- Registriert: 21.04.2010, 14:07
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
Eine halbe Gebühr, nur weil's wenig aussieht? Das ist lustig ... Welcher Tatbestand von nr. 3014 oder 3105 sollte denn da erfüllt sein?
Unser größter Ruhm liegt nicht darin, niemals zu fallen, sondern jedesmal wieder aufzustehen, wenn wir gescheitert sind.