Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
ReNo-Inso 91
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 01.12.2014, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

20.08.2015, 11:03

Hallo folgende Frage,

wir habe eine Sache vom bald ein GT stattfindet..allerdings 450 km entfernt...

Wenn wir einen TV beauftragen bekommt er dann die 0,65 und 1,2
und wir dann nur die 1,3 ?
Wo ist das geregelt?

Danke
:wink1 :wink1
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

20.08.2015, 11:12

ReNo-Inso 91 hat geschrieben:Wo ist das geregelt?
Sorry, für die blöde Antwort. Aber die kommt mir dazu einfach spontan in den Sinn: im RVG :mrgreen:

Nummer 3401 und 3402 RVG. Bei Euch kann eine TG nur dann entstehen, wenn Ihr am Termin teilnehmt (siehe jedwede Kommentierung zu Nr. 3104 VV RVG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
ReNo-Inso 91
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 01.12.2014, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

20.08.2015, 11:14

Klar RVG..

meine ist es den richtig das wir die 1,3 bekommen und der TV 0,65 und 1,2 oder müssen wir dann die 0,65 bei uns abziehen...machen nie was mit TV deswegen weis ich jetzt nicht ganz genau wie das mit den Kosten laufen soll und was wir dann verdienen?
:wink1 :wink1
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 617
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#4

20.08.2015, 11:18

Wenn ihr als Prozessbevollmächtigte einen Terminsvertreter zu einem Gerichtstermin schickt, entsteht die Verfahrensgebühr natürlich nichtsdestotrotz in voller Höhe bei euch. Der Terminsvertreter erhält dann zusätzlich zu den Gebühren für den Termin die Hälfte der euch zustehenden Verfahrensgebühr.
Benutzeravatar
ReNo-Inso 91
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 01.12.2014, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#5

20.08.2015, 11:19

So dachte ich es auch..

Chef will einen genauen Nachwies wo das genau so steht...glaubt mir sonst nicht :motz :motz
:wink1 :wink1
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

20.08.2015, 11:25

ReNo-Inso 91 hat geschrieben:So dachte ich es auch..

Chef will einen genauen Nachwies wo das genau so steht...glaubt mir sonst nicht :motz :motz
3401 und 3402 RVG
:pfeif Oder sollen wir jetzt für Dich nachschlagen und die Fundestelle liefern? 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
ReNo-Inso 91
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 01.12.2014, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#7

20.08.2015, 11:28

Das habe ich ihm ja gezeigt...aber da steht nicht dass er trotzdem eine 1,3 bekommt...
:wink1 :wink1
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#8

20.08.2015, 11:31

Er ist ja auch nicht der Terminsvertreter, er ist und bleibt der Hauptbevollmächtigte und kriegt die GEbühren nach 3100 VV RVG.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
ReNo-Inso 91
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 01.12.2014, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#9

20.08.2015, 11:33

Versuche es erneut zu erklären...

Trotzdem Danke
:wink1 :wink1
Maskerade95
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 20.08.2015, 10:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Wohnort: München

#10

20.08.2015, 11:42

Nach RVG bekommt er die Terminsgebühr 1,2 (3402) definitiv. Auch die hälfte der Verfahrensgebühr 0,65 (3401) wird er bekommen, da er nur Terminsvertreter und kein Prozessbevollmächtigter ist.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Liebe Grüße
Kevin
Antworten