Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1
19.08.2015, 16:51
Hallo Allerseits,
habe hier ein Vergleich mit Streitwertentscheidung liegen, allerdings irritiert diese mich gerade. Dort steht buchstäblich geschrieben: Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Streitwert 1.300
Vergleichswert 2.000
Ich soll nun abrechnen, rechne ich nun
3100 aus 1.300
3104 aus 1.300 und die
1003 aus 2000
ODER rechne ich die Streitwerte zusammen also dann alles aus 3.300 €..... ?
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Maddien
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#2
19.08.2015, 16:53
VG 3100 1,3 1300
VG 3101 0,8 700
TG 3104 2000
EG 1003, 1000 1,0 1300
EG 1000 1,5 700
Anrechnungsprüfung nicht vergessen
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Zuletzt geändert von
Maddien am 19.08.2015, 16:54, insgesamt 2-mal geändert.
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tiko73
#3
19.08.2015, 16:53
Bitte mal die Suche mit dem Stichwort "Mehrvergleich" bemühen. Da wirst du jede Menge dazu finden.
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Adora Belle
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#4
19.08.2015, 16:54
Das ist eine Abrechnung mit Vergleichsmehrwert (Mehrvergleich). Wenn Du noch Azubi bist, musst Du Dir das mal in Ruhe erklären lassen oder anlesen. Hier im Forum gibt es hunderte Threads dazu.
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Liesel
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#5
19.08.2015, 16:54
Mehrvergleich
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(UNHEILIG)
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dasydasy
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#6
19.08.2015, 17:37
Ja ich werde mir das morgen mal erklären lassen, in der Schule hatte ich dies bisher noch nicht. Verstehe nämlich nicht wieso ich jetzt auch noch eine 1,5 Einigungsgebühr nehmen soll
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Maddien
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#7
19.08.2015, 17:44
Ansonsten gerne Fragen per PN - das kriegen wir schon geklärt
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läuft...
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