Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

18.08.2015, 13:46

Ja, dann natürlich 2x 12 EUR. Aber keine Tätigkeit in dem hinzuverbundenen Verfahren vor Verbindung.
Schmiedi1309
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 28.05.2014, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#12

19.08.2015, 08:09

ja genau, so hab ich jetzt auch gedacht :) vielen Dank
Antworten