ich habe mal wieder ein Problem...
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ich habe einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO vorliegen.
Hier wurde zwischen den Anwälten ein Vergleich ausgehandelt (der ursprüngliche Gerichtstermin wurde abgesagt) und der Vergleich dann protokolliert. Nun steht hier Streitwert wird auf 12.600 festgesetzt. Der überschießende Vergleichswert wird auf 1.968 festgesetzt.
Im Vergleich steht noch, dass die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte als Gesamtschuldner zu 2/3 zu tragen hat.
Und nun soll ich einen Kostenausgleichungsantrag machen....
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Ich hätte nun folgendermaßen gerechnet...
1,3 VG aus 12600
./. 0,65 GF aus 12600
1,2 TG aus 14568
1,0 EG aus 1968
Auslagen
MWST
Stimmt das denn so?
Lieben Dank!!!