Kostenausgleichungsantrag mit überschießendem Vergleichwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

18.08.2015, 09:33

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Problem... :(

ich habe einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO vorliegen.

Hier wurde zwischen den Anwälten ein Vergleich ausgehandelt (der ursprüngliche Gerichtstermin wurde abgesagt) und der Vergleich dann protokolliert. Nun steht hier Streitwert wird auf 12.600 festgesetzt. Der überschießende Vergleichswert wird auf 1.968 festgesetzt.

Im Vergleich steht noch, dass die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte als Gesamtschuldner zu 2/3 zu tragen hat.

Und nun soll ich einen Kostenausgleichungsantrag machen.... :(

Ich hätte nun folgendermaßen gerechnet...

1,3 VG aus 12600
./. 0,65 GF aus 12600
1,2 TG aus 14568
1,0 EG aus 1968
Auslagen
MWST

Stimmt das denn so?

Lieben Dank!!!
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#2

18.08.2015, 09:40

Also wenn überschießender Vergleichswert gleichbedeutend ist mit Mehrvergleich, wovon ich mal ausgehe, dann müsste wie folgt abgerechnet werden:

1,3 VG aus 12.600,00
(abzüglich Anrechnung GG aus 12.600)
0,8 VG aus 1.968,00
- nicht mehr als 1,3 aus 14.568,00 -
1,2 TG würde ich aus 12.600,00 nehmen, außer es haben Telefonate oder so mit der GGS stattgefunden, die die 1.968 miteinbezogen haben
1,0 EinigungsG aus 12.600,00
1,5 EinigungsG aus 1.968,00
- nicht mehr als 1,5 aus 14568,00 -
Auslagen
Mehrwertsteuer

Bei der Terminsgebühr und deren Streitwert bin ich mir aber nicht ganz so sicher. Da solltest du dann vielleicht nochmal in nem Kommentar oder so nachlesen.

Grüßlis =)
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#3

18.08.2015, 09:42

bei "Vergleich ausgehandelt" kann von dem Anfall der TG aus den addierten Werten ausgehen.

Sicher dass eine Anrechnung erfolgen muss? was steht denn zur GG im Vergleichstext?
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#4

18.08.2015, 09:54

Stimmt eigentlich, wenn die Gegenseite die außergerichtlichen RA-Kosten deiner Seite nicht zu tragen hat, dann muss im Kostenausgleichsantrag auch die GG nicht angerechnet werden.
Dem Mandanten gegenüber bei der Abrechnung natürlich schon.
Antworten