Doppelte Auslagenpauschale in Zivilsachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Schmauser

#1

17.08.2015, 07:55

Wir haben an den Mandanten eine Geschäftsgebühr als Vorschuss berechnet und jetzt rechnen wir in der gleichen Sache VerG TermG EG ab.

Post- und Telekommunikationspauschale rechnet RA-Micro doppelt ab, also 40 €. Ist das richtig?
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Andy66
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#2

17.08.2015, 08:20

Weshalb denkst Du, das könnte falsch sein? Schon mal im RVG gesucht, warum Dein Programm das evtl. so macht?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Schmauser

#3

17.08.2015, 08:25

Bedeutet also in "jeder Angelegenheit" in jeder Rechnungserstellung an Mandant?
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Andy66
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#4

17.08.2015, 08:29

Schau mal in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> RZ 22 zu 7001, 7002 VV RVG (21. Auflage Seite 1737). Da ist das ausführlich beschrieben.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Whoville
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#5

17.08.2015, 08:31

Nein, damit ist eher jeder Verfahrensabschnitt gemeint. Z. B. vorgerichtlich, Mahnverfahren, gerichtlich und jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
Hast du schon ausgelernt?
Schmauser

#6

17.08.2015, 09:23

Ich habe dazu nochmal eine Frage:

Wenn die PT-Pauschale in der RE davor für GeschäftsG also außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet wurde,
wieso kann ich dann für die gerichtliche Tätigkeit nicht nochmal 20 € sondern 40 € berechnen. Also wieso doppelt wenn davor schon für außergerichtliche Tätigkeit PT-Pauschale berechnet wurde?

Vielen Dank für die Antworten :)
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niva
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#7

17.08.2015, 09:27

Whoville hat geschrieben:Hast du schon ausgelernt?
nicht böse gemeint, aber das würde mich auch mal interessieren.
Nr. 7002 VV RVG: Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert werden.
außergerichtlich ist eine Angelegenheit = 20 €
gerichtlich ist eine Angelegenheit = 20 €
RAM addiert die anstatt sie einzeln aufzulisten, daher hast du bei den Rechnungen dann 40 € stehen.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
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Whoville
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#8

17.08.2015, 09:36

niva hat geschrieben:
Whoville hat geschrieben:Hast du schon ausgelernt?
nicht böse gemeint, aber das würde mich auch mal interessieren.

Von mir war das auch nicht böse gemeint! ;)
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niva
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#10

17.08.2015, 09:49

also, für jede Angelegenheit entsteht die PT 7002, das erkennt du wie oben schon geschrieben aus der Nr. 7002 I VV RVG.

was eine Angelegenheit ist, ergibt sich aus den §§ 16 - 21 RVG.

Die außergerichtliche Tätigkeit ist eine Angelegenheit, hierfür fällt die 7002 einmal an. Die gerichtliche Tätigkeit ist eine neue Angelegenheit, für die fällt die 7002 ein weiteres Mal an, d.h. wenn eine außergerichtliche und eine gerichtliche Tätigkeit erfolgt ist, fällt insgesamt 2x die 7002 an. die 7002 beträgt 20 % der Verfahrensgebühr bzw. max 20 €, d.h. dass für eine gerichtliche UND außergerichtliche Tätigkeit max. 40 € anfallen.

wenn du jetzt aber NUR eine gerichtliche Tätigkeit abrechnest, fällt die 7002 nur einmal an.

ich hoffe ich habe das jetzt irgendwie verständlich ausdrücken können.
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