Terminsgebühr bei VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

13.08.2015, 08:38

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Terminsgebühr beim Versäumnisurteil.

Der erste Termin wurde krankheistbedingt seitens des Richters abgesagt. Neuer Termin wurde bestimmt, Termin vor dem AG und die Beklagtenseite ist nicht erschienen. Es wurde ein VU beantragt und hinsichtlich eines Punktes die Klage zurückgenommen. Ich habe daraufhin einen KFA gemacht und eine 1,2 TG angesetzt, was das Gericht nunmehr moniert.

Ich habe diese Entscheidung gefunden:

"Wird im Termin nicht nur der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt, sondern zuvor noch über die Präzisierung des Klageantrags und über materiell-rechtliche Fragen zur Schlüssigkeit des Klagebegehrens gesprochen, erwächst dem Rechtsanwalt die volle Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG. Eine Reduzierung auf 0,5 gemäß Nr. 3105 VV RVG hat zu unterbleiben."
LAG Hessen, Urt. v. 14.12.2005 - 13 TA 481/05


Nehme ich jetzt eine 0,5 oder 1,2 TG?

Danke für eure Hilfe!
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niva
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#2

13.08.2015, 08:45

Ulili hat geschrieben:Es wurde ein VU beantragt und hinsichtlich eines Punktes die Klage zurückgenommen.
ein VU zu beantragen oder einen Antrag zunehmen ist keine Präzisierung des Klageantrags oder Klägrung materiell-rechtlicher Fragen. oder wurde vor Rücknahme dieses Antrags darüber mit dem Richter diskutiert?
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Ulili
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#3

13.08.2015, 09:04

Danke für Deine Antwort Niva. Dem Protkoll entnehme ich nichts. Ich werde den zuständigen RA fragen sobald dieser im Haus ist.
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niva
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#4

13.08.2015, 09:16

wenn es nicht im Protokoll steht, dürfte es schlecht aussehen, das Protokoll wäre hier ja der Nachweis für den Anfall der 1,2 TG.
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