Sozialrecht Vorschuss PKH-Rechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1

12.08.2015, 17:44

Huhu Ihr lieben,

wir haben nun eine Bewilligung der PKH vorliegen, Chef will das ich nun einen Vorschuss abrechne. Wir hatten aber auch eine Beratungshilfegebühr bekommen und zwar die 2503.
Ich wollte nun den Vorschuss der PKH anfordern also die 3102, jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die 42,50 € anrechnen muss?? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das LSG NRW diese Anrechnung ausgeschlossen hat. Ich bin nun verwirrt kann mir jmd helfen? :patsch
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Liesel
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#2

12.08.2015, 18:14

Du musst anrechnen. Die von dir genannte Entscheidung erging nach altem Recht, als die GeschG noch nicht angerechnet wurde, weil die VG niedriger war, wenn der RA bereits im Vorverfahren tätig war.
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dasydasy
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#3

12.08.2015, 18:15

Danke supie :)
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