KFB: Zinsen bis Erlass des KBF oder Zahlungsdatum berechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kikki
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#1

04.08.2015, 16:51

Hallo!

Ist es richtig, dass Zinsen aus dem KFB bis zum Zahlungsdatum berechnet werden?

Danke im Voraus!
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Anahid
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#2

04.08.2015, 17:02

Ja, ist es.
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Tigerle
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#3

05.08.2015, 08:49

Anahid hat geschrieben:Ja, ist es.
:zustimm
Kikki
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#4

05.08.2015, 16:12

Vielen Dank für die Antworten! Wo könnte ich denn evtl. nachschlagen?
tiko73

#5

05.08.2015, 16:29

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass der Verzug erst mit der Zahlung endet, also sind die Verzugszinsen eben auch bis zum Zahlungsdatum zu bezahlen.
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#6

05.08.2015, 16:30

Ich stimmt tiko zu... Warum willst du Zinsen verlangen, wenn die Forderung beglichen ist?
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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Anahid
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#7

05.08.2015, 17:21

Kikki, dass ein Zinslauf erst mit der Zahlung endet, muss man nicht nachschlagen, sondern ist tägliches Brot.

Anderes Beispiel:

Dein Mandant hat eine Forderung von 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins seit dem 01.03.2015. Gegner zahlt nicht. Mahnverfahren wird eingeleitet. Am 15.05.15 ergeht der VB. Hört nach Deiner Meinung dann mit Erlass des VB die Verzinsung auf? Wohl eher nicht. Stell Dir mal vor der Gegner zahlt jetzt die nächsten 2 Jahre nicht. Bei der beispielhaften Summe kommen da aber etliche Verzugszinsen hinzu.
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