Hallo!
Ist es richtig, dass Zinsen aus dem KFB bis zum Zahlungsdatum berechnet werden?
Danke im Voraus!
KFB: Zinsen bis Erlass des KBF oder Zahlungsdatum berechnen?
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass der Verzug erst mit der Zahlung endet, also sind die Verzugszinsen eben auch bis zum Zahlungsdatum zu bezahlen.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kikki, dass ein Zinslauf erst mit der Zahlung endet, muss man nicht nachschlagen, sondern ist tägliches Brot.
Anderes Beispiel:
Dein Mandant hat eine Forderung von 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins seit dem 01.03.2015. Gegner zahlt nicht. Mahnverfahren wird eingeleitet. Am 15.05.15 ergeht der VB. Hört nach Deiner Meinung dann mit Erlass des VB die Verzinsung auf? Wohl eher nicht. Stell Dir mal vor der Gegner zahlt jetzt die nächsten 2 Jahre nicht. Bei der beispielhaften Summe kommen da aber etliche Verzugszinsen hinzu.
Anderes Beispiel:
Dein Mandant hat eine Forderung von 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins seit dem 01.03.2015. Gegner zahlt nicht. Mahnverfahren wird eingeleitet. Am 15.05.15 ergeht der VB. Hört nach Deiner Meinung dann mit Erlass des VB die Verzinsung auf? Wohl eher nicht. Stell Dir mal vor der Gegner zahlt jetzt die nächsten 2 Jahre nicht. Bei der beispielhaften Summe kommen da aber etliche Verzugszinsen hinzu.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.