Kfa bei Kosten gegeneinander aufgehoben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nala
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#1

04.08.2015, 14:23

Hallo,

in unserem Vergleich stand, "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Ich habe dann ein Kfa mit unseren Kosten und den GK gemacht. War dies falsch? Die Gegenseite mekert jetzt wegen meinem Kfa und den Anwaltskosten. Was wird bei so einer Regelung den berechnet in dem Kfa?

Vielen Dank

Nala
Hühnerhaufen
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#2

04.08.2015, 14:26

Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, werden nur die Gerichtskosten ausgeglichen. In dem ensprechenden KfA nach § 106 ZPO werden nur die Gerichtskosten aufgeführt (wenn ihr sie denn eingezahlt hat).

Gruss Hühnerhaufen
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Pepples
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#3

04.08.2015, 14:26

Nichts, jeder trägt seine eigenen Kosten. ;)
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Daisy23
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#4

04.08.2015, 14:34

Gerichtskosten werden geteilt und die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst.
Es könnte evtl ein an Stelle eines KfA´s ein Kostenausgleichungsantrag in Betracht kommen. Kommt aber auf die genaue Situation an :)
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#5

04.08.2015, 15:16

Über die Suchmaschine findet man, was "werden gegeneinander aufgehoben" bedeutet - z.B. im Gegensatz zu "werden geteilt". 8)
~ Grüßle ~
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#6

04.08.2015, 19:54

Für die Kostenfestsetzung ist Dein Antrag kein Problem. Ich habe in solchen Fällen immer den Gerichtskostenausgleich durchgeführt und dann dazu geschrieben (in den Gründen), dass außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten sind, weil die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden. Dass die Anwälte hin- und herschreiben, ist in dem Fall eigentlich nicht nötig.
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