Verfahrenskostenvorschuss und nachträgliche Streitwertänderu

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rik
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#1

03.08.2015, 15:48

Hallo ins Forum,

ich habe mal eine Frage, dass Scheidungsverfahren läuft, es gab bereits ein Verfahren wegen Verfahrenskostenvorschuss, dieses wurde gewonnen und der Vorschuss gezahlt. Nun hat sich nachträglich der Streitwert geändert (also erhöht) und im Vorschuss war die Einigungsgebühr nicht enthalten.
Was mache ich denn jetzt?
Außergerichtlich den Antragsgegner nochmal zur Zahlung auffordern? Oder gegenüber dem Gericht neu berechnen, das bereits gezahlte in Abzug bringen und einen weiteren Verfahrenskostenvorschuss anfordern?
Ich stehe da auf dem Schlauch...
Weiß jemand etwas?
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Adora Belle
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#2

03.08.2015, 16:16

Wenn eine Einigungsgebühr entstanden ist, dann muss doch das Verfahren jetzt beendet sein? Da ist nix mehr mit Vorschuss, der dient doch zur vorläufigen Rechtswahrnehmung.
Rik
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#3

03.08.2015, 22:05

Nein der letzte Termin war noch nicht, aber es ist jetzt bereits absehbar, dass eine Einigungsgebühr anfallen wird.
Aber, was wäre denn, selbst wenn dem so wäre, dass Gericht lehnte Vkh Gewährung wegen des Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss ab. Der Mandant ist doch in der Regel gar nicht in der Lage die dann am Ende noch anfallende Einigungsgebühr zu zahlen. Wie wird das bei dir gehandhabt?
Aber in meinem Fall ist das Verfahren noch nicht beendet, aber der Streitwert hat sich sehr nach oben geändert.
Ich wünsche noch einen schönen Abend
Rik
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#4

04.08.2015, 09:33

Guten Morgen,

hat niemand eine Idee oder einen Tip für mich?
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