meine Kollegin und ich sind etwas ratlos und haben folgende Frage (ich habe bereits das Forum danach abgesucht, aber nichts Passendes gefunden..):
In einem Berufungsverfahren (KSchK) wurde ein Vergleich geschlossen. Im Vergleich wurden auch Ansprüche aus einem anderen Verfahren (1. Instanz, Vergütung) mitverglichen. Unsere Frage lautet jetzt: Wie rechnet man das Vergütungsverfahren richtig ab?
SW Verfahren EUR 35.539, SW Vergleich EUR 66.203
Die Berufung haben wir wie folgt abgerechnet:
1,6 VG 3200 aus 35.539
1,1 VG 3200, 3201 aus 30.664
Kürzung § 15 Abs. 3 RVG
1,2 TG 3202 aus 66.203
1,3 EG 1000, 1004 aus 35.539
1,0 EG 1000, 1003 aus 30.664
Kürzung § 15 Abs. 3 RVG
PTP
MwSt
Uns ist bekannt, dass im erstinstanzlichen Vergütungsverfahren Differenzverfahrens- und Differenzterminsgebühr abgerechnet werden soll/darf. Nur wissen wir nicht, wie das genau auszusehen hat...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Vielen Dank bereits für Eure Hilfe, wir sind schon etwas am verzweifeln.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
BG