Streitwert wegen Tabellenforderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renofix
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#1

15.07.2015, 11:19

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem:

Wir vertreten den Insolvenzverwalter als Beklagten. Der Kläger macht in seiner Klageschrift wegen Nacherfüllung eines Bauhandwerkvertrages eine Forderung geltend. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird hilfsweise beantragt, die Forderung des Klägers zur Insolvenztabelle festzustellen.

Ich habe den Wert aus der Klageschrift als Streitwert übernommen.
Unser Mandant moniert nun den Streitwert:
"Der Gegenstandswert entspricht dem Wert, den die Forderung bei einer Quotenzahlung erhalten würde." (hier erhalten die Tabellengläubiger derzeit keine Quote)

Stimmt das so? Wo kann ich dies nachlesen? Im Internet und im RVG für Anfänger habe ich hierzu leider nichts gefunden.

Vielen lieben Dank!
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Anahid
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#2

15.07.2015, 11:25

Will er damit sagen, dass bei keiner Quote der Streitwert Null ist?? :schock :vogel
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renofix
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#3

15.07.2015, 11:34

Ich denke schon, dass würde dann bedeuten "wiedermal umsonst gearbeitet". Und weil das nicht das erste Mal war, möchte ich schwarz auf weiß, dass es so ist.
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#4

15.07.2015, 11:43

Anwälte werden NIE umsonst tätig. Von daher kann die Angabe nicht richtig sein. Selbst wenn ich einen Unterhalt mit Null berechne, ist ja nicht mein Streitwert 12 x 0 = Pech gehabt.
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