Ich hab mal folgende Frage:
Wir vertreten den Antragsgegner/Beklagten.
Nach dem selbst. Beweisverfahren wurde von der Antragstellerin das Hauptsacheverfahren eingeleitet. Klage wurde abgewiesen, Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Jetzt hab ich Kostenfestsetzung beantragt und zwar inkl. der Kosten des selbst. Beweisverfahrens. Die Rechnung sieht wie folgt aus:
2300 Anrechnung auf Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 (5) 1.700,00 € -1.3 -195,00 €
3100 Verfahrensgebühr f. selbstständiges Beweisverfahren 1.700,00 € 1.3 195,00 €
3100 Verfahrensgebühr 2.163,90 € 1.3 261,30 €
3104 Terminsgebühr 2.163,90 € 1.2 241,20 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale gerichtliches Verfahren 20,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale f. Beweisverfahren 20,00 €
7003 Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 43 km 12,90 €
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld bis vier Stunden 25,00 €
Nettobetrag 580,40 €
Umsatzsteuer 19% 110,28 €
Bruttobetrag 690,68 €
Jetzt moniert das Gericht meinen Antrag mit dem Hinweis, dass über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens keine Entscheidung getroffen wurde.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Weiß jetzt leider gerad nicht weiter..
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)