Ich finde zu folgendem Themenkreis keinen Anpack bei der Abrechnung:
"Wir haben titulierte Forderungen gegen eine juristische Person. Vorpfändung war ausgebracht. Sodann hat sich der geschäftsführende Gesellschafter der Gegenseite nebst Ehefrau (nachfolgend Dritter genannt) gemeldet. Mit dem Dritten wurden umfangreiche Verhandlungen geführt. Ergebnis war eine Ratenzahlungsvereinbarung nebst Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsunterwerfung im Grundbuch des Grundstücks des Dritten zur Absicherung der titulierten Forderung gegen die juristische Person während der Zeit der Ratenzahlung. Sodann wurde die Zwangsvollstreckung eingestellt, Raten werden bezahlt."
Wie rechne ich nun bloß diese Tätigkeiten ab?
Meine Gedanken hierzu - zwei Parteien wollen auch zweifach abgerechnet werden:
I. Tätigkeit gegen den Dritten:
1,3 GG gem. Nr. 2300 VV RVG
(Begründung: Es war eine außergerichtliche Tätigkeit gegen einen Dritten, hier gibt es keine titulierte Forderung.)
1,5 EG gem. Nr. 1000 VV RVG
(Begründung: Eine reine Ratenzahlungsvereinbarung war es ja ganz bestimmt nicht.)
II. Tätigkeit gegen die Gegenseite
0,3 VG gem. Nr. 3309 VV RVG
1,5 EG gem. Nr. 1000 VV RVG
Toll, falls mir jemand weiterhelfen kann!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)