Mithaftrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sonnenkind
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#1

23.06.2015, 14:27

Hallo liebe Forenos

Unser Mandant wird bezüglich Gerichtskosten und Zeugenentschädigungskosten in "Mithaftrechnung" genommen, nachdem beim Gegner nichts zu holen ist. Wird Mandant nun auch bezahlen.

Meine Frage ist lediglich: Kann ich diese nunmehr weiter bezahlten Kosten im Wegen der Kostenfestsetzung noch nachfestsetzen lassen? Kostenfestsetzung ist nämlich schon durch.
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#2

23.06.2015, 14:32

Ja, kannst du
Grüße - sansibar
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#3

23.06.2015, 14:35

:knutsch Danke!
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#4

23.06.2015, 17:06

Es handelt sich hier um die sog. Zweitschuldner-Kostenrechnung. Wenn das Gericht plietsch ist, schreibt es in den KFB rein, dass es sich beim festgesetzten Betrag um Zweitschuldner-Kosten handelt, die vom Kläger auch gezahlt worden sind. Die Festsetzung erfolgt, sobald dem Gericht die Zahlung (mittels einer ZAN = Zahlungsanzeige) nachgewiesen ist.
~ Grüßle ~
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#5

23.06.2015, 17:19

Danke auch dir 13. :knutsch
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#6

23.06.2015, 19:36

:huepf ;)
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#7

23.06.2015, 19:59

(natürlich nur auf Antrag). :-P

Dass schon ein KFB erlassen wurde, macht nichts. Es kann gerne noch nachträglich ein weiterer Kostenfestsetzungsantrag gesetellt werden, z. B. auch, weil man im ursprünglichen Antrag eine Gebühr oder Auslagen vergessen hat anzusetzen.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#8

23.06.2015, 20:22

:thx :knutsch
(Muss gestehen, dass ich so etwas in 25 Jahren noch nie hatte - deshalb Neuland)
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