Gegenstandswert Abberufung Geschäftsführer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Attila
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#1

22.06.2015, 16:20

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach dem Gegenstandswert für die außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite bzgl. der Abberufung eines Geschäftsführers (unser Mdt.). Wir haben dann eine Aufhebungsvereinbarung mit der Gesellschaft geschlossen.

Wer kann mir helfen???
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Pepples
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#2

22.06.2015, 16:33

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Attila
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#3

22.06.2015, 16:58

erledigt :)
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AliceImWunderland
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#4

23.06.2015, 10:08

Geschäftswert ist der Wert der Bezüge des GF während der Vertragszeit, höchstens jedoch der 3-jährige Betrag.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Attila
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#5

23.06.2015, 10:39

AliceImWunderland hat geschrieben:Geschäftswert ist der Wert der Bezüge des GF während der Vertragszeit, höchstens jedoch der 3-jährige Betrag.
Liebe Alice,

merci vielmals :) hast Du einen § für mich, nach dem sich das berechnet?
espi
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#6

23.06.2015, 10:44

das ergibt sich aus § 42 Abs. 1 GKG
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AliceImWunderland
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#7

23.06.2015, 10:51

espi war schneller, danke!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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