Abwesenheitsgeld bei Ortstermin im Ort der Kanzlei?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NicoleH
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#1

19.06.2015, 18:21

Hallöchen und guten Abend, jetzt bräuchte ich auch mal eure Hilfe. :nachdenk

Wir haben einen KFA der Gegenseite bekommen, diese beantragt neben den Gebühren ebenfalls Abwesenheitsgeld für einen Ortstermin, welcher am Sitz deren Kanzlei ist.

Also:

RA-Kanzlei in A
Gericht in B
Mandant in A

Nunmehr war neben einem Gerichtstermin beim Gericht in B, auch ein Ortstermin des Sachverständigen in A.

Die Gegenseite macht nunmehr im KFA zwar keine Fahrtkosten (KM) geltend, aber Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG :kopfkratz . Ist dies berechtigt? Ich würde sagen nein.

Kennt jemand eine Rechtsprechung, die ich zitieren könnte?

Vielen Dank :-)

LG
NH
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Adora Belle
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#2

20.06.2015, 14:03

Du brauchst keine Rechtsprechung, sondern nur das Gesetz. In Vorbemerkung 7 Abs.2 ist definiert, wann eine Geschäftsreise vorliegt. Das ist beim Gegner nicht der Fall, wenn er in der eigenen Gemeinde bleibt, und darum gibt es für ihn auch kein "Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise".
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#3

20.06.2015, 14:10

:zustimm
Findet am örtlichen Gericht ein Gerichtstermin statt, gibt es auch keine Reisekosten. Für einen OT kann nichts anderes gelten.
~ Grüßle ~
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NicoleH
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#4

21.06.2015, 19:40

:thx
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