![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Wir haben einen KFA der Gegenseite bekommen, diese beantragt neben den Gebühren ebenfalls Abwesenheitsgeld für einen Ortstermin, welcher am Sitz deren Kanzlei ist.
Also:
RA-Kanzlei in A
Gericht in B
Mandant in A
Nunmehr war neben einem Gerichtstermin beim Gericht in B, auch ein Ortstermin des Sachverständigen in A.
Die Gegenseite macht nunmehr im KFA zwar keine Fahrtkosten (KM) geltend, aber Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Kennt jemand eine Rechtsprechung, die ich zitieren könnte?
Vielen Dank
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG
NH