gerade erhalte ich einen KFA in dem von der Klägerseite auch Parteiauslagen geltend gemacht werden. Soweit so gut, 3 Termine haben stattgefunden, Fahrtkosten und Zeitversäumnis wird geltend gemacht. Habe ich auch nicht zu beanstanden.
Allerdings wird weiterhin angemeldet:
Erstberatungsgespräch in der Kanzlei und 2 x Besprechung in der Kanzlei.
Sind diese Fahrtkosten wirklich erstattungsfähig? Ich bin eigentlich der Meinung, unsere Mandantin hat die Fahrtkosten für Besprechungen zwischen Anwalt und Kläger nicht zu tragen. Mit welcher Begründung kann ich das dem Gericht denn schreiben?
Habe schon die Fahrtkosten des Prozessbevollmächtigten beanstandet, da er seine Kanzlei am Drittort hat.
Da kann mir doch bestimmt jemand helfen
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LG