Abrechnung Strafsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

10.06.2015, 14:12

Nur neue Gebühren. Es ist immer noch das gleiche Verfahren und dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.
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PeachyCJ
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#12

10.06.2015, 14:27

Vielen lieben Dank
:katze1 :katze2 :katze3
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#13

10.06.2015, 15:25

Ich bin zwar zu spät dran mit meiner Antwort, würde aber trotzdem diesen Artikel für Dich, PeachyCJ, zur allgemeinen Information bereitstellen:

http://www.nomos-shop.de/_assets/downlo ... lese02.pdf

Hier findet es sich noch einmal schriftlich, dass die Gebühr bei temporärer Einstellung des Verfahrens nicht noch einmal anfällt.

Viele Grüße
Rechtsfachwirt
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#14

10.06.2015, 15:45

Das ist ein Auszug aus einem Kommentar. 11 Seiten lang. Ohne konkrete Fundstelle halte ich es für ziemlich sinnbefreit darauf zu verlinken. Übrigens steht auf den gesamten 11 Seiten nichts zum Problem der Fragestellerin. Oder ich habs nicht gefunden. Die Wiederaufnahme ganz am Anfang ist jedenfalls die falsche Baustelle, falls Du Dich darauf bezogen hast.
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#15

11.06.2015, 11:35

Gibt es dafür trotzdem irgendwie einen Paragraphen? ^^
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#16

11.06.2015, 11:54

§ 15 Abs. 1,2 und 5 RVG.
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#17

11.06.2015, 12:02

Dankeschön..da hab ich erstmal eine Vorlage für meinem Chef.

Er denkt weiterhin das es eine neue Sache ist, da es vorläufig eingestellt wurde und dann das Hauptverfahren wieder eröffnet wurde.
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#18

11.06.2015, 12:06

Ist es aber nicht.
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#19

11.06.2015, 12:14

Dann rechne ich also nur die Terminsgebühr ab und Fahrtkosten...bin ich da nun endlich auf dme richtigen Weg? ;)
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#20

11.06.2015, 12:23

Ja, wenn alles andere schon angefallen war, gibt es nur noch den Termin.
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