Gebühren TV festsetzen, wenn Mdt. sich selbst vertritt?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manuela1
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#1

19.05.2015, 11:20

Ihr Lieben, hab hier noch so eine tolle Akte:
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (am Ort des Mdt.) - Mandant tritt selbst auf. Lediglich zum Gerichtstermin sollten wir gehen. Die Kosten dieser Terminsvertretung (Anträge wurden gestellt) kann ich doch festsetzen lassen, also 0,65 VG und 1,2 TG, obwohl es sonst keinen Verfahrensbevollmächtigten gibt?

Vielen Dank schonmal!

Noch zu Klarstellung: Der Mandant besitzt eine eigene Rechtsabteilung und im Verfahren ging es um die Aufhebung eines von dem Mdt. erlassenen Bescheides.
Aber da die Kosten eines Anwalts doch immer zu erstatten sind, dürfte es doch hier kein Problem geben, oder?
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Anahid
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#2

26.05.2015, 11:43

3401 und 3402 sind richtig. Da steht ja eindeutig, dass sich der Auftrag auf die Vertretung im Termin beschränkt und das war ja bei euch so. Grundsätzlich dürfte es auch keine Probleme mit der Erstattungsfähigkeit geben. Jeder Partei steht die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu (auch bei vorhandener Rechtsabteilung). Wenn letzteres nicht so wäre, dürften die ganzen Haftpflichtversicherer in Unfallsachen ja auch keinen Anwalt beauftragen.
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#3

29.05.2015, 14:18

Heute komme ich endlich dazu, mich mal wieder dieser Sache zu widmen. Danke Anahid :wink1

Dann stellt sich mir aber noch die Frage, wer den KfA stellt, wir selbst oder die Mandantschaft? Bei einem Terminsvertreter ist es ja normalerweise so, dass der eine Rechnung stellt und diese Rechnung mit dem KfA des Hauptbevollmächtigten eingereicht wird. Wie ist es aber hier?
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#4

01.06.2015, 08:54

Ich würde das mal mit der Mandantin abklären. Es gibt Rechtsabteilungen, die das selbst machen und andere bitten, dass das der Anwalt macht.
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