Erstattungsfähigkeit Reisekosten am Wohnsitz der Beklagten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lessica1991
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#1

28.05.2015, 16:59

Huhu,

ich dachte immer, wenn eine auswärtige Partei z. B. aus Offenbach in Gera verklagt wird und sich auch durch einen Anwalt aus Offenbach vertreten lässt, diese Kosten erstattungsfähig sind und er sich keinen Unterbevollmächtigten in Gera suchen muss.
Nun meint mein Chef nein, da würde es ein Urteil vom BGH geben, wonach dem nicht so ist...

Kann einer weiter helfen ?

LG
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Anahid
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#2

28.05.2015, 17:24

Da hat Dein Chef leider Unrecht. Reisekosten sind grundsätzlich vom Wohn-/Geschäftssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. u.a. zuletzt BGH, Beschluss vom 06. November 2014 – I ZB 38/14 - juris). Keine Partei (selbst, wenn diese z.B. über eine Rechtsabteilung verfügt) ist verpflichtet, sich einen Anwalt am Gerichtsort zu nehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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