Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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florentina07
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#1

11.05.2015, 16:48

Ich habe da mal eine (wahrscheinlich) blöde Frage:

Ich soll die Kostenrechnung an Mandant machen und stoße bei der Streitwertfestsetzung im Urteil nun auf folgendes:

Klage = 187,46 €
Widerklage Feststellungsantrag = 2268,00 €
Widerklage Zahlungsantrag = 379,82 €

Wie ist das nun mit dem Streitwert? Ich habe nur die Verfahrensgebühr. Für jeden Betrag einzeln, oder werden die Beträge zusammengerechnet?

Tut mir leid für diese Frage, aber ich habe noch nicht so oft abgerechnet und sowas sogar noch nie.

:thx schon mal für Eure Hilfe
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Liesel
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#2

11.05.2015, 17:04

Die Streitwerte werden addiert.
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