ich würde mich sehr freuen, wenn ihr einmal über meine Abrechung schauen könntet.
Zuerst waren wir außergerichtlich tätig. Streitwert 1.000 €. Dann ging es ins gerichtliche Verfahren. Der Mandantin (vorsteuerabzugsberechtigt) wurde eine Vorschusskostennote gestellt. Vielleicht nicht ganz so geschickt, weil es wurde die 2300, 7002, 7008 + Gerichtskosten berechnet i. H. v . 159,00 €.
Dannn im Gerichtsverfahren haben wir gewonnen. Gegenseite muss neben den Kosten des Gerichtsverfahrens auch die außergerichtlichen Kosten tragen.
Meine Abrechnung daraufhin (SW 1.000 €):
1,3 - 2300 = 104,00 €
7002 = 20,00
ZS: 124,00
7008= 23,56
ZS = 147,56 €
abzgüglich Nettovorschuss der Gegenseite
147,56 - 124,00
verbliebener Betrag = 23,56 €
0,65 - 3100 = 52,00
1,2 - 3104 = 96,00
7002= 20,00
ZS = 168,00
7008= 31,92 €
Betrag = 199,92 Kosten des Gerichtsverfahrens
+ 23,56 € (Rest des außergerichtlichen Verfahrens)
= 191,56
Zahlung Gegenseitse - 168,00
= 23,56 €
+ MwSt von 31,92 € (die von Mandantin zu zahlen ist)
= 55,48 € unsere Gebühren
Jetzt muss aber die Mandantin ja ihren Vorschuss zurückerstattet bekommen, nebst Gerichtskosten. Da bleibt ja nicht mehr über. Wie rechne ich richtig ab?
Gegenseite muss uns sowie die Gerichtskosten zahlen. Das haben sie, was einem Betrag von 327,00 € entspricht.
Die Gerichtskosten habe ich in die Berechnung nicht mit aufgenommen, da sie als DLP rein wie raus gehen. Mandantschaft hat sie verauslagt und bekommen sie 1:1 wieder. Nehmt ihr diese Kosten mit auf?
Vielen Dank bereits jetzt
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