Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Kerstin1
- Forenfachkraft
- Beiträge: 158
- Registriert: 09.10.2007, 08:38
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
#1
06.05.2015, 08:55
Guten morgen,
leider komme ich nicht weiter. Ich habe folgenden Fall vorliegen:
Wir vertreten unseren Mdt. in einem Bußgeldverfahren. Es findet Gerichtstermin statt, jedoch will mein Chef aufgrund der weiten Strecke einen Terminsvertreter beauftragen. Wir haben bei der RS angefragt, ob die Kosten hierfür übernommen werden.
Diese antwortet nun: "Die Kosten eines Terminsanwalts sind nach den Bedingungen bis zur Höhe einer 1,0 Verkehrsanwaltsgebühr zu erstatten". Das verstehe ich nun gar nicht. Was heißt eine 1,0 Verkehrsanwaltsgbühr? Im Bußgeldverfahren? Hat jemand sowas schon mal abgerechnet und könnte mir helfen?
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#2
06.05.2015, 10:25
Da hat die RSV nicht so richtig nachgedacht. Ich würde darauf hinweisen, dass Rahmengebühren entstehen und nochmal bitten, einen konkreten Betrag zu benennen, der ggf. übernommen wird.
-
Kerstin1
- Forenfachkraft
- Beiträge: 158
- Registriert: 09.10.2007, 08:38
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
#3
06.05.2015, 10:50
Vielen Dank für die ANtwort. Ich hab schon wieder als erstes an meinem Verstand gezweifelt...
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich werde die RSV nochmals anschreiben.