Pflichtverteidigung zwei Verfahren zusammen gelegt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chris0601
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#1

01.05.2015, 14:12

Hallo,

wir wissen im Moment gar nicht wie wir abrechnen sollen. Wir haben in eine Pflichtverteidigung übernommen. Die Sache läuft schon ewig, bisher keine Hauptverhandlung. Im Wege des Vorschusses wurden bereits die entstandenen Gebühren nach altem RVG abgerechnet (Grundgebühr + Verfahrensgebühr). Nachdem sich mal zwei Jahre nichts getan hat :pfeif

Jetzt haben wir einen Schrieb vom Gericht bekommen, Verfahren ABC (alt aus 2012 abgerechnet) sei mit XYZ (neu 2014)zusammen gelegt. Von XYZ wissen wir gar nichts, sind bisher nicht einmal mandatiert. Und nun?

Erstreckt sich die Pflichtverteidigung auch auf XYZ und welche Gebühren kann ich jetzt (zusätzlich) abrechnen?

Im besten Falle wäre ja XYZ Grundgebühr + Verfahrensgebühr + einmal - wenn dann der Termin stattgefunden hat - Terminsgebühr nach neuem Recht. Wäre das so in Ordnung? :kopfkratz

Gruß
Chris
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#2

02.05.2015, 12:46

Wenn Ihr in dem hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung nicht mandatiert wart, entstehen bei Euch keine zusätzlichen Gebühren. Die Terminsgebühr, wenn es dann mal zum Termin kommt, entsteht nur im führenden Verfahren.
Chris0601
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#3

03.05.2015, 08:54

Verstehe ich das richtig, dass wir also das neue Verfahren ohne offizielles Mandat und ohne Gegenleistung umsonst bearbeiten müssen?

Das kann doch irgendwie auch nicht sein oder?
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#4

04.05.2015, 10:06

Doch, das kann sein. In dem ersten Verfahren ist übrigens Euer Wahlmandat ebenso mit der Beiordnung als Pflichtverteidiger erloschen. Die Pflichtverteidigung ist eine staatliche Inanspruchnahme, da kann der Anwalt mal gar nix gegen machen.

Das neue Verfahren gibt es im übrigen nicht mehr. Es gibt ein Verfahren, das aus den beiden bisher einzeln behandelten Vorwürfen besteht. In diesem Verfahren verteidigt Ihr, weil Ihr beigeordnet seid. Wenn die PV-Vergütung für den erforderlichen Aufwand Eurer Ansicht nach nicht ausreicht, könnt Ihr eine Pauschgebühr beantragen.
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#5

04.05.2015, 10:13

:kopfkratz

Das Verfahren XYZ ist doch aber neu. Die bisherige Pflichtverteidigung bezieht sich auf das Verfahren ABC, welches jetzt zu XYZ hinzuverbunden wurde.
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#6

04.05.2015, 10:28

Chris0601 hat geschrieben:...einen Schrieb vom Gericht bekommen, Verfahren ABC (alt aus 2012 abgerechnet) sei mit XYZ (neu 2014)zusammen gelegt. Von XYZ wissen wir gar nichts, sind bisher nicht einmal mandatiert.
Ich gehe davon aus, dass ABC das führende Verfahren ist, und XYZ hinzuverbunden wurde. Vor der Verbindung wusste der Verteidiger noch nicht mal vom Verfahren, da können auch keine Gebühren entstanden sein.
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#7

04.05.2015, 10:57

Adora Belle hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass ABC das führende Verfahren ist, und XYZ hinzuverbunden wurde. Vor der Verbindung wusste der Verteidiger noch nicht mal vom Verfahren, da können auch keine Gebühren entstanden sein.
:oops: Ich bin davon ausgegangen, dass Verfahren XYZ führt.
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#8

04.05.2015, 11:05

Tja, das kann nur der Fragesteller wissen.

Falls wirklich das neue Verfahren führen sollte, sind in diesem Verfahren (erneute Beiordnung vorausgesetzt) GG und VG entstanden.
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