Abrechnung Strafverfahren - nur 1te Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

27.04.2015, 14:33

Hallo,

wir haben eine Mdtin in der ersten Instanz vor dem AG vertreten und damals verloren; auf Anraten meiner Chefin hin ist die Dame dann mit einem Kollegen aus einer anderen Kanzlei in Berufung gegangen - dort wurde sie nun
auf Staatskosten freigesprochen.

Wir haben nun einen Einzeiler der anderen Kanzlei erhalten - ich soll nun die Gebühren gg. die Staatskasse festsetzen lassen.
Problem: in dieser Konstellation kams mir noch nie unter; wir machen seit Jahren nur Zivilkram.

Festsetzung erfolgt doch gg. dem AG der ersten Instanz; Angabe beider Aktenzeichen; muss ich da das Urteil der zweiten Instanz beifügen o. ä?
Muss ich da irgendwas mit dem Büro des zweiten Anwalts abstimmen?


Viele Grüße
Lucy
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Helga
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#2

28.04.2015, 12:09

Hallo,-
ich gehe davon aus, dass der Mandant die Vergütung der I. Instanz an Euch gezahlt hat und Wahlverteidigermandat vorlag.

Dann würde ich entweder dem anderen RA schreiben, dass Euer Mandant Eure Gebühren gemäß in Kopie beigefügter Rechnung bezahlt hat und darum bitten, dass er diese für seinen jetzigen Mandanten zur Erstattung zusammen mit seinem Antrag einreicht. Das wäre m.E. das Einfachste.

Oder aber - wenn es denn unbedingt sein soll - schreibst Du an das Amtsgericht "beantrage ich die nachstehend berechneten Kosten gegen die Landeskasse festzusetzen, Verzinsung ab Antragstellung auszusprechen und eine Überweisung unmittelbar an den vormals Angeklagten vorzunehmen." Und dann kopierst du Deine Rechnung rein und fertig.

Ich gehe natürlich davon aus, dass eine Entscheidung vorliegt, dass die Landeskasse die dem vormals Angeklagten erst- und zweitinstanzlich entstandenen Kosten zu tragen hat.
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Pepples
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#3

28.04.2015, 12:28

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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