Kosten der Beschwerde im Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kanzlei17c
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#1

27.04.2015, 10:13

Guten Morgen zusammen.

Habe mal nur kurze Frage zur Abrechnung einer Beschwerde.
Meine Chefin macht so gut wie keine Strafsachen :nachdenk
Unser Mandant hat Strafanzeige gegen seine Ex-Frau erstattet. Die STA hat das Verfahren eingestellt.
Daraufhin kam der Mdt. zu uns und wir haben Beschwerde eingelegt. Welche Kosten kann ich vorab hier schon mal mdt. Mdt. in Rechnung stellen? :-?
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#2

27.04.2015, 10:49

Schade das mir keiner antwortet.

Ich rechne jetzt mal ne 4302 (Einzeltätigkeit) ab.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

27.04.2015, 11:00

Einzeltätigkeit ist richtig.

Eine fehlende Antwort in nem Forum nach 36 min zu beklagen, ist aber auch etwas... voreilig. Das ist doch keine Hotline hier.
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