Geschäftsgebühr(en) im Verwaltung-/Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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scully
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#1

23.04.2015, 15:22

Hallo,

kann mir irgendjemand weiterhelfen???

Unser Mandant wurde zur Zahlung von ungedeckten Heimkosten seiner Mutter vom Bezirk aufgefordert. Waren bereits außergerichtlich tätig und nun soll Widerspruch gegen Überleitungsbescheid eingelegt werden.

Was rechne ich für die bisherige außergerichtliche Tätigkeit ab? In welchen Personenkreis fällt denn unser Mandant? Nicht in §183 oder???

Vielen Dank im Voraus
sansibar
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#2

23.04.2015, 16:50

Ich rechne solche Verfahren nach Sozialrecht und nach Rahmengebühr ab.
Grüße - sansibar
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Liesel
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#3

23.04.2015, 17:14

Vorliegend werden die Gebühren nach Streitwert berechnet, da der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört.
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#4

24.04.2015, 07:56

Ja natüüüürlich!! Sorry, Schnellschuss von mir und danke Liesel
Grüße - sansibar
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scully
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#5

24.04.2015, 10:28

Vielen lieben Dank
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