hm..also in der Regel ist diese Gegenabmahnung aufgrund einer unberechtigten Abmahnung. Es können Sachen drin sein, die eine eigene Abmahnung durchaus rechtfertigen würden, es könnte aber auch nur auf den Unterlassungsanspruch basieren, dass der GG nicht mehr solche Forderungen stellen darf und die Anwaltskosten zu tragen hat.
In unserem Fall basiert die Sache auf gewerblichen Rechtsschutz. Der Gegner hat versucht, den Mdt die Verwendung einer Bezeichnung zu verbieten, ohne dafür die wirklichen Rechte zu haben, da die Marke löschungsreif ist. Daher war die Abmahnung unberechtigt -die Gegenabmahnung beinhaltet somit sowohl die Unterlassung solcher Abmahnungen, als auch die Aufforderung, die Marke löschen zu lassen.
Letzteres hätte natürlich auch im Rahmen einer normalen Abmahnung passieren können...
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